| Was passiert mit den Beiträgen zur Krankenversicherung im Rentenalter? | |
| Gesetzlich versichert | Privat versichert |
Als freiwilliges Mitglied zahlen Sie zunächst Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner von Ihrer gesetzlichen Rente. Sie erhalten dazu den hälftigen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger. Aus der Summe aller sonstigen Einkünfte zahlen Sie den vollen Beitragssatz in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner, Höchstsatz ist die dann gültige Beitragsbemesssungsgrenze. Altersrückstellungen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt nicht gebildet. Im Jahr 1970 betrug der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung € 50,31 (Beitragssatz: 8,2 %). Im Jahr 2003 beträgt der durchschnittliche Höchstbeitrag € 552,--!!! Jeder gesetzlich Versicherte müsste also hingehen, und zusätzlich zu seinen Krankenversicherungsbeiträgen Rückstellungen für das nicht kalkulierbare Beitragsrisiko im Alter bilden! | Bei den privat Versicherten sind die Beiträge im Rentenalter nicht einkommensabhängig. Bei Eintritt in die nicht erwerbstätige Zeit reduziert sich Ihr Versicherungsbeitrag z. B. um das Krankentagegeld. Darüber hinaus sind ggfs. Tarifumstellungen möglich, da ein evtl. Arbeitgeberzuschuss wegfällt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bilden die privaten Krankenversicherer sog. Altersrückstellungen in Milliardenhöhe, die der laufenden "Subventionierung" erforderlicher Beitragserhöhungen während der Vertragslaufzeit dienen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber seit dem 01.01.2000 den sog. "gesetzlichen Zuschlag" für privat Versicherte eingeführt. 10 % des mtl. Tarifbeitrages werden zusätzlich während der Vertragslaufzeit in eine Art private Rentenversicherung angelegt, die ab Rentenbeginn zur Auszahlung kommt, und den mtl. Beitrag zur Krankenversicherung entsprechend reduziert. Privat versicherte Rentner erhalten vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung in Höhe von dem fälligen hälftigen Beitragssatz zur gesetzliche Rente. Sie stellen sich als privat Versicherter im Rentenalter also nicht schlechter, sondern eher besser als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Vor allen Dingen sind Sie in der Vertrags- und Beitragsgestaltung wesentlich flexibler! |
| Beiträge | |
| Gesetzlich versichert | Privat versichert |
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind einkommensabhängig. Beim Angestellten wird das Bruttoeinkommen zugrunde gelegt, der Arbeitgeber beteiligt sich je zur Hälfte an den Beiträgen zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Der Höchstbeitrag (= Beitragsbemessungsgrenze, an der gezahlt wird) wird im Jahr 2003 bemessen an mtl. € 3.450,-- oder jährlich € 41.400,--. Von dieser Bemessungsgrenze aus ist dann der Krankenversicherungsbeitragssatz der jeweiligen Kasse zu berechnen, dieser liegt im Durchschnitt im Jahr 2003 bei 14,3 %, zzgl. der Pflegepflichtversicherung, deren Beitragssatz 1,7 % beträgt. Insgesamt wird also ein Durchschnittssatz von 16 % der Beitragsbemessungsgrenze erhoben (= € 552,--). Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung im Jahr 2003 also max. mit dem hälftigen Durchschnittssatz, d.h. derzeit 8 % von mtl. € 3.450,-- (= € 276,--)-. Höhere an- teilige Beteiligungen des Arbeitgebers geschehen nur auf freiwilliger Basis. | In der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag unabhängig vom Einkommen. Der Beitrag, der erhoben wird, ist zum einen abhängig vom gewünschten Leistungspaket, zum anderen vom Risiko, welches der Versicherte mitbringt. Das "Risiko" bemisst sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand, den der Versicherte bei Antragstellung aufweist. Die Beitragseinnahmen in der privaten Krankenversicherung sind somit unabhängig von der konjunkturellen Lage und daher für die Versicherungsgesellschaften besser kalkulierbar. |
| Beitragsrückerstattungen | |
| Gesetzlich versichert | Privat versichert |
In der gesetzlichen Krankenversicherungen sind Beitragsrückerstattungen nicht möglich. | In Abhängigkeit vom ausgewählten Tarifwerk, sind in der privaten Krankenversicherung sog. Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit, d.h. "Nichtinanspruchnahme" der tariflichen Leistungen, möglich. Häufig bleiben anfallende Leistungen im Rahmen sog. "Selbstbeteiligungen", so dass die Versicherten Rezepte und ärztliche Honorare nicht einreichen. Beitragsrückerstattungen können, wenn mehrere leistungsfreie Jahre aufeinander folgen, bis zu 6 Monatsbeiträge, bezogen auf den Grundbeitrag, ausmachen. |
| Leistungen | |
| Gesetzlich versichert | Privat versichert |
Meist werden die Kosten alternativer und Naturheilverfahren nicht erstattet |
Je nach gewählten Leistungen können auch alternative und Naturheilverfahren erstattet werden.
Informationen zu diesen Naturheilverfahren erhalten sie hier: www.private-krankenversicherung-lebensversicherung-renten.de/naturheilverfahren.htm |
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